Altersvorsorge in Deutschland
Die Altersversorgung in Deutschland erfährt seit dem 01.01.2002 durch das
Altersvermögensgesetz eine nachhaltige Reform. Die bisher noch weit verbreitete Ansicht, dass die
Altersversorgung von Staats wegen mittels der gesetzlichen Rentenversicherung gesichert wird und
der einzelne nur noch die "Spitzen" in Eigeninitiative abdecken muss, wird durch die Auffassung
verdrängt, dass die private durch Eigeninitiative aufzubauende Altersvorsorge integraler
Bestandteil der Altersicherung ist. Durch das Altersvermögensgesetz (AVmG) und die zuvor beschlossene
Kürzung der Sozialversicherungsrente durch das Altersvermögensergänzungsgesetz (AVmEG) hat der
Gesetzgeber einerseits den Druck zur selbstorganisierten Altersvorsorge erhöht und zugleich in
der, die Sozialversicherung ergänzende, privaten Altersvorsorge staatliche Anreize geschaffen.
Mehr als zuvor wird die Rentenzahlung im Alter auf drei Säulen beruhen, der Sozialversicherung,
der betrieblich-kollektiven und individuellen Altersvorsorge.
Altersvorsorge ist nicht nur Vermögensbildung durch die Auswahl von
Altersvorsorgeprodukten (Arten der Altersvorsorge) sondern auch die Sicherung des Vermögens durch
angepasste Versicherungsleistungen (Vermögensbildung und Alterssicherung).
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